Steuervorteil für Privatgärten
- Information für unsere Kunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat mit ihrem 'Konjunkturprogramm' zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung 'haushaltsnaher Dienstleistungen', wie z.B. der Gartenpflege, die zum 01.01.2009 auf einen Betrag von 4.000,00 € angehoben wurde.
Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten, wie z. B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuerbonus, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 €, also weitere 1.200,00 € verbessert wurde.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen, als auch Handwerksleistungen ableisten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleistung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden.
Beispiel 1: Gartenpflege
Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen seit 01.01.2009: Sie lassen sich von uns Ihren Garten pflegen. Unsere Leistung für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Arbeitskosten. Wir rechnen netto 3.320,00 € ab; einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % ergeben sich 3.950,80 €. 20 % Steuerbonus entsprechen einem Betrag von 790,16 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert.
| Arbeitskosten | 3.320,00 € |
| + 19 % MwSt. | 630,80 € |
| ________________ | _________ |
| Summe brutto | 3.950,80 € |
| 20 % Steuerbonus | 790,16 € |
Wenn die Arbeitskosten einschließlich Mehrwertsteuer 20.000,00 € betragen, können Sie den gesamten Bonus von 4.000,00 € nutzen.
| Maximaler Steuerbonus bei Arbeitskosten inkl. MwSt. von 20.000,00 € |
4.000,00 € |
Beispiel 2: Gartenumgestaltung
Seit 01.01.2009 gibt es auch hier den erweiterten Steuerbonus: Wir renovieren Ihren Hauseingang, sowie die Terrasse und berechnen Ihnen netto 9.100,00 €. Der Anteil der anrechenbaren Arbeitskosten beträgt im Beispiel 4.850,00 €. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich 5.771,50 €. 20 % Steuerbonus entsprechen 1.154,30 €, die Sie steuermindernd geltend machen können.
| Rechnungsbetrag | 9.100,00 € |
| anrechenbare Arbeitskosten | 4.850,00 € |
| + 19 % MwSt. | 921,50 € |
| _________________________ | _________ |
| Summe brutto | 5.771,50 € |
| 20 % Steuerbonus | 1.154,30 € |
Maximal können Sie hier 6.000,00 € für Arbeitskosten, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer geltend machen - zuzüglich zum Steuervorteil Gartenpflege.
| Maximaler Steuerbonus bei Arbeitskosten inkl. MwSt. von 6.000,00 € |
1.210,00 € |
Sie haben also die Möglichkeit, bis zu 5.200,00 € Steuerbonus zu genießen, 4.000,00 € für die Gartenpflege und 1.200,00 € für die Erhaltung, Renovierung und Modernisierung des Gartens.
Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden.
Sprechen Sie uns auf dieses Steuersparmodell an.
Achten Sie bitte auf folgende Punkte, damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können:
- Es werden nur Firmenrechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- In der Rechnung sind die Arbeitskosten getrennt auszuweisen.
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Mitgliedsbetriebe des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuerbonus nutzen können. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.


